ePA (elektronische Patientenakte)
ePA – jetzt widersprechen!
Neu ab 2025 – die E-PA (elektronische Patientenakte)
Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass die Krankenkasse für Sie eine elektronische Patientenakte anlegen muss und wir Ärzte diese dann befüllen müssen.
Ihre Krankenkasse wird Sie in den kommenden Wochen darüber informieren, dass automatisch eine E-PA angelegt – wenn Sie keinen Widerspruch einlegen.
Warum sollten Sie dagegen Widerspruch einlegen?
Nach europäischem Recht sind Ihre Daten aus der E-PA für undefinierte wissenschaftliche Interessen einsehbar. Ich kann mir nicht vorstellen, wie Ihre Daten dann geschützt werden. Die vorgesehene Anonymisierung ist mit den veröffentlichten Daten leicht umkehrbar.
Aktuell sind die Unsicherheiten beim Datenschutz so gravierend, dass führende Computerspezialisten von der Offenlegung persönlicher Daten abraten.
Viel wichtiger ist ihr aktueller Medikamentenplan im Notfall – lassen Sie sich Ihren Medikamentenplan gerne ausdrucken und halten Sie diesen immer aktuell bei sich.
Die aktuelle Einschätzung der Sicherheit einer ePA in der aktuellen Form des ChaosComputerClubs: https://www.ccc.de/en/updates/2024/ende-der-epa-experimente
Wenn Sie eine gut geführte Patientenakte möchten, gehen Sie ausschließlich mit einem Überweisungsschein vom Hausarzt in eine Facharztpraxis und bestehen Sie auf einen Arztbrief. Dies ist insbesondere bei Universitätskliniken und deren Ambulanzen und MVZs erforderlich – hier müssen Sie als Patient auch mal nachhaken – die sind manchmal sehr hinterher mit ihren Briefen. Wenn die Briefe dann alle bei Ihrem Hausarzt ankommen, sind sie dezentral gut gesichert aufgehoben und bei Bedarf verfügbar. Eine unserer Kernaufgaben als Ärzte für unsere Patienten in der hausarztzentrierten Versorgung – wir kennen die Patienten und können die Briefe entsprechend ihrer Relevanz einordnen und zu Ihrem Nutzen verwenden. Herausgegeben werden die Briefe nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch.
Wie widerspreche ich dem Anlegen der ePA: ein formloses Schreiben genügt! Da kann der Widerspruchsgenerator helfen! Beachten Sie dass Sie das PDF ausdrucken und per Post verschicken müssen, wenn Sie nicht den angegebenen Link zu Ihrer Krankenkasse nutzen und dort online ein Formular ausfüllen.
Praxisurlaub 2025 (kurzfristige Änderungen vorbehalten)
Wir haben geschlossen:
Am Brückentag 2.Mai 2025 bis Montag 9.5.2025
Vom Freitag, 23.5. bis d. 9.6.2025.25.
Ab Dienstag, d. 10.6.2025 sind wir wieder für Sie da.
Vertretung übernehmen:
alle anwesenden Regenstaufer Hausärzte
e-Rezept:
Das Rezept wird in der Praxis erstellt und auf einem Server in einem Rechenzentrum gespeichert.
In der Apotheke wird dann mit Ihrer Versichertenkarte das Rezept abgerufen.
Die Vorbestellung von Medikamenten in der Praxis setzt allerdings voraus, dass Ihre Versichertenkarte im Quartal eingelesen ist!
Wenn Sie eine Online-Apotheke nutzen, drucken wir Ihnen einen QR- Code aus- sonst funktioniert das e-Rezept papierlos.
Weitere Medikamentenanforderungen können dann telefonisch erfolgen, Sie müssen dann nur zu einer Apotheke Ihrer Wahl mit Ihrer Versichertenkarte gehen, um dort Ihre Medikamente abzuholen.
Achtung: Bedenken Sie, dass die elektronische Übermittlung Zeit braucht!
Coronaimpfung
:
CORONA_ PCR- TEST, ANTIKÖRPER- TEST, ANTIGEN- SCHNELLTEST:
O.g. Tests werden nicht mehr von den Kassen übernommen!
Bei Erkältungen bitte die Praxis nicht sofort aufzusuchen, sondern vorher telefonisch anmelden!!!!
Bitte Corona - Selbsttest schon zuhause machen!!!
Notdienst
Am Mittwoch ab 13.00 Uhr, an Wochenende, am 24. und 31.12. sowie an Feiertagen steht Ihnen der Bereitschaftsdienst zu Verfügung, den Sie unter der Tel Nr 116 117 erreichen.
Folgende Bereitschaftspraxen gib es:
-im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder
-im Caritas Krankenhaus St Josef
-in der Goldberg- Klinik Kelheim.
In dringlichen, lebensbedrohlichen Notfällen bitte den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 benachrichtigen!